VERLÄNGERUNG - Öffentliche Mitwirkungsauflage Ortsplanung

Gemeinde Zuoz

In Anwendung von Art. 13 der Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden (KRVO) findet die öffentliche Mitwirkungsauflage bezüglich der Ortsplanung der Gemeinde Zuoz statt.

Gegenstand:                    
Totalrevision der Ortsplanung

Mit der Aktenauflage werden alle in der Nutzungsplanung mittels grundeigentümer-verbindlichen Festsetzungen umgesetzten Bundesinventarflächen verbindlich festgelegt.

Auflagefrist:                 
Die Auflagefrist wird um 30 Tag bis zum 17. November 2024 verlängert.

Auflageort/Zeit:           
Gemeindeverwaltung Zuoz
während der regulären Öffnungszeiten

Sämtliche Unterlagen können während der Auflagefrist über die Homepage der Gemeinde (www.zuoz.ch) eingesehen werden.

Während der Auflagefrist kann jedermann beim Gemeinderat schriftlich Vorschläge und Einwendungen einreichen.

Zuoz, 9. Oktober 2024                      
Der Gemeinderat von Zuoz
Der Präsident: Romeo Cusini
Der Gemeindeschreiber: Patrick Steger

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